Qualitätsmanagement
Nach § 20 II SGB IX sind Leistungserbringer verpflichtet ein Qualitätsmanagement sicher zu stellen. Dieses soll durch zielgerichtete interne und externe systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Versorgung gewährleisten und kontinuierlich verbessern.
Das Qualitätsmanagement umfasst schwerpunktmäßig vier Ebenen. Die
der Kunden,
der Mitarbeiter,
der Prozesse und
der Wirtschaftlichkeit.
Diese Bereiche sind untrennbar miteinander verbunden. Unser Ziel ist es, unsere Gäste zu begeistern. Dazu bedarf es motivierter Mitarbeiter, notwendigem Fachwissen und strukturierter Arbeitsabläufe die an den Bedürfnissen unserer Gäste ausgerichtet sind. Dadurch schließt sich der Kreis des Qualitätsmanagements.