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Ambulante Vorsorge nach § 23 Abs. 2 SGB V


Ihre Therapien auf Badearztscheine können bei uns durchgeführt werden. Die kurärztliche Leistung wird von einem in Bad Urach ansässigen Kurarzt erbracht. Die Vermittlung und Terminabsprache erfolgt durch die Reservierungsabteilung im Haus.

Hier finden Sie unser 
Angebot für Ihre ambulante Badekur.

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