Ambulante Vorsorge nach § 23 Abs. 2 SGB V
Ihre Therapien auf Badearztscheine können bei uns durchgeführt werden.
Die kurärztliche Leistung wird von einem in Bad Urach ansässigen Kurarzt
erbracht. Die Vermittlung und Terminabsprache erfolgt durch die
Reservierungsabteilung im Haus.
Hier finden Sie unser Angebot für Ihre ambulante Badekur.
Ihr Weg zur Kur