AHB nach der OP: Vom Krankenhaus in die Reha-Klinik
Wenn bei Ihnen eine Operation geplant ist, bei der im Anschluss eine stationäre Anschlussheilbehandlung in einer Rehabilitationsklinik notwendig ist, ist es sinnvoll, schon frühzeitig die Weichen für die richtige Wahl zu stellen. Besonders empfehlenswert ist es, bereits vor Ihrem Krankenhausaufenthalt einen Blick in unsere Klinik zu werfen. Viele unserer Patienten nutzen die Gelegenheit, uns persönlich kennenzulernen und unser angenehmes Wohlfühlambiente zu erleben.
Gibt Sicherheit: Reha-Klinik schon vorab besuchen
Ein Besuch bei uns vor der Behandlung gibt Ihnen die Chance, unsere Zimmer und Einrichtungen kennenzulernen. Oft können wir diesen Termin auch dazu nutzen, Sie individuell zu beraten und offene Fragen zu klären. Wenn Sie nach Ihrem Besuch bei uns sicher sind, dass Sie Ihre Anschlussheilbehandlung bei uns durchführen möchten, sprechen Sie einfach mit Ihrem behandelnden Arzt. Viele Praxen und Krankenhäuser organisieren bereits im Voraus den Aufnahmetermin in unserer Klinik, sodass alles reibungslos abläuft.
Falls Sie sich noch nicht für eine Klinik entschieden haben, unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialdiensten Ihres Krankenhauses Sie gern bei der Auswahl. Auch in diesem Fall haben Sie das Recht, Ihre Wunschklinik anzugeben – wenn Sie die Anschlussheilbehandlung in unserer Klinik durchführen möchten, können Sie dies entsprechend vermerken.
Wir freuen uns darauf, Sie schon vor Ihrer Behandlung persönlich kennenzulernen und gemeinsam den Weg zu Ihrer bestmöglichen Genesung zu gestalten!
In der Regel wird dem Wunsch- und Wahlrecht entsprochen – vorausgesetzt die gesetzlichen Vorgaben werden erfüllt:
- Ihr überweisendes Krankenhaus ist nicht weiter als 200 Kilometer von Bad Urach entfernt – falls eine Rückverlegung nötig sein sollte.
- Ihre Erkrankung erfordert entsprechend unserer Spezialisierung eine orthopädische Behandlung.
Wer sich seine Reha-Klinik bewusst ausgesucht hat – sich vielleicht sogar schon lange vor seiner Operation gründlich informiert hat – kann sicher sein, dass auch zum richtigen Termin ein Zimmer frei ist und kann seiner Reha ruhiger und mit einem guten Gefühl entgegenblicken.
Haben Sie Anspruch auf eine AHB bei uns?
Ob eine Anschlussheilbehandlung unter stationären Bedingungen vorteilhaft für den Heilungsprozess nach einer Operation ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt. Wenn bei Ihnen beispielsweise eine Gelenkersatz-Operation, ein Eingriff an der Wirbelsäule oder eine komplizierte Operation infolge eines Bruchs, etwa einer Becken- oder Oberschenkelfraktur durchgeführt werden muss, kann die stationäre Anschlussheilbehandlung der beste Start in eine heilsame Nachsorgephase sein.
Das sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer AHB in unserer Einrichtung:
- Sie sind gesetzlich krankenversichert und bereits im Rentenalter
oder
Sie sind privat krankenversichert und Ihre Krankenversicherung unterstützt die Anschlussheilbehandlung unter stationären Bedingungen
oder
Sie sind Beihilfeempfänger und Ihre Beihilfestelle unterstützt die Anschlussheilbehandlung unter stationären Bedingungen - Im Anschluss an Operation werden Sie vorübergehend funktionell eingeschränkt sein und viele alltägliche Aktivitäten nicht selbstständig beschwerdefrei ausüben können
- Ihr Arzt kann gut begründen, dass die Anschlussheilbehandlung unter stationären Bedingungen für Ihren Heilungsprozess vorteilhaft ist
- Ihr Arzt bestätigt Ihre grundsätzliche Reha-Fähigkeit
Der Weg vom AHB-Antrag bis in die Klinik
Hier eine Zusammenfassung, wie gesetzlich Versicherte Schritt für Schritt zu ihrer Reha in unserer Klinik kommen. Sollten Sie privat krankenversichert sein und Unterstützung bei der Planung ihrer AHB in unserer Klinik brauchen, rufen Sie uns am besten persönlich an.
1. Vorgespräch vereinbaren
Da dem offiziellen AHB-Antrag ein OP-Bericht beiliegen muss, kann dieser erst nach der Operation eingereicht werden. Doch die Planung der Reha kann und sollte besser schon davor beginnen, damit der Platz in der Wunsch-Reha-Klinik gesichert ist. Wenn der OP-Termin feststeht, findet in der Regel ein Vorgespräch im Krankenhaus oder bei Ihrem Facharzt in der Praxis statt, woraufhin Ihre AHB-Planung in Gang kommt.
2. Wunschklinik angeben
Nach Sozialgesetzbuch IX § 9 besteht für Patienten ein Wunsch- und Wahlrecht. In dem Vorgespräch können Sie angeben, dass die Reha-Klinik Schwäbische Alb Ihre Wunschklinik ist. Daraufhin setzt sich üblicherweise der Sozialdienst des Krankenhauses mit unserer Reha-Klinik in Verbindung und macht einen Reha-Termin für Sie aus.
3. Reha-Antrag stellen
Nach Ihrer Operation kommt ein Mitarbeiter vom Sozialdienst mit allen notwendigen Formularen bei Ihnen vorbei und gemeinsam füllen sie dann den offiziellen Reha-Antrag aus.
4. Bewilligung
Meist erhalten Sie schon am nächsten Tag von Ihrem Kostenträger den Bescheid, in dem er der Kostenübernahme zustimmt – oder nicht. Sollte er sie ablehnen, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und Ihren Reha-Termin verlegen lassen.
5. Ihre Ankunft bei uns
In der Regel organisiert das Krankenhaus Ihre Reise zu uns in die Klinik. Wenn es medizinisch notwendig ist, bezahlt den Transport Ihr Kostenträger, also die Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse. Wenn Ihr Zustand das zulässt, können Sie auch auf eigene Faust anreisen.
In unserer Klinik erwartet Sie eine ausgezeichnete medizinische Betreuung, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert, ein schönes Zimmer › und eine herzliche Atmosphäre ›.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Unterstützung benötigen.