Was ist eine Reha und was eine AHB?

Nach einer OP macht man eine Reha – so die gängige Überzeugung. Dabei sprechen Mediziner bei Patienten, die gerade eine Operation hinter sich haben, nicht von einer Reha, sondern von einer Anschlussheilbehandlung (AHB). Auch der Begriff Anschluss-Reha wird von Fachleuten kaum genutzt, sie sagen dazu AHB.

Die AHB und die Reha umfassen beide medizinische Maßnahmen zur Rehabilitation. Sie unterscheiden sich aber darin, wann sie stattfinden, teilweise in der Behandlung und wie sie jeweils beantragt werden.

Eine Anschlussheilbehandlung startet in der Regel spätestens zwei Wochen nach einer Operation beziehungsweise nach dem Krankenhausaufenthalt. Deshalb muss hier in der Reha-Klinik oft auch noch eine Wundbehandlung durchgeführt werden. Eine AHB zielt darauf ab, die Heilung zu begünstigen, um den Patienten so schnell wie möglich wieder fit für den Alltag zu machen.

Eine Reha können Menschen mit Beschwerden zu jedem Zeitpunkt machen, zum Beispiel um die Leiden ihrer Arthrose zu lindern oder um einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands vorzubeugen: So bleibt vielen unserer Reha-Patienten mit Bandscheibenvorfall oder Spinalkanalstenose letztendlich eine Operation erspart.

Was die Beantragung angeht: Wenn der behandelnde Arzt im Krankenhaus eine AHB für notwendig hält, füllt der Sozialdienst des Krankenhauses gemeinsam mit dem Patienten den entsprechenden Antrag aus, der in der Regel kurzfristig bewilligt wird. Dabei kann der Patient sagen, in welche Reha-Klinik er gerne gehen würde.

Eine Reha wird vom Patienten selbst oder seinem Hausarzt beantragt und muss von der zuständigen Rentenversicherung oder Krankenkasse genehmigt werden. Auch hier darf der Antragsteller seine Wunsch-Klink angeben.