Beihilfe:
In unserer Reha-Klinik für Orthopädie sind Sie richtig
Die Reha-Klinik Schwäbische Alb hat einen Versorgungsvertrag und ist damit eine beihilfefähige Einrichtung.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind und Ihr Arzt Ihnen eine orthopädische Reha empfiehlt, können Sie also in der Regel davon ausgehen, dass Ihre Beihilfestelle einen Teil der Kosten übernimmt. Sie können sich außerdem darauf verlassen, dass wir nur medizinisch-therapeutische sowie ärztliche Leistungen erbringen, die von den Beihilfeordnungen anerkannt sind.
Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine staatliche Krankenfürsorge für Beamte, bei der der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, zum Beispiel für medizinisch notwendige Reha-Maßnahmen. Die Höhe der Beihilfe hängt vom Familienstand, Dienststatus und Bundesland ab. Sie ergänzt die private Krankenversicherung.
Wer ist in Baden-Württemberg beihilfeberechtigt?
In Baden-Württemberg sind unter anderem Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst und im Ruhestand beihilfeberechtigt, außerdem bestimmte Hinterbliebene und Kinder. Auch Anwärterinnen und Anwärter gehören zu den Berechtigten, wenn die entsprechenden Bezüge gezahlt werden.
Orthopädische Reha
für Beamte
Unsere Reha-Klinik ist auf orthopädische Krankheitsbilder spezialisiert. Hier helfen wir Ihnen die Beschwerden zu lindern, die Ihre Beweglichkeit, Belastbarkeit und Lebensqualität einschränken. Unser ganzes Haus ist auf Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates ausgerichtet – von der medizinischen Betreuung über die Therapien › bis hin zum Alltag während Ihres Aufenthalts.
Je nachdem, ob Sie für eine stationäre Reha › oder eine Anschlussheilbehandlung › nach einer OP bei uns sind, passen unsere Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte die Maßnahmen individuell an Ihre Bedürfnisse an.
So beantragen Sie
Ihre Reha mit Beihilfe
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, verläuft Ihr Weg in die Reha ähnlich wie bei gesetzlich Versicherten. Am Anfang steht immer die Bestätigung Ihres Arztes, dass die Reha medizinisch notwendig ist. Der entscheidende Unterschied liegt bei der Kostenklärung.
Während bei gesetzlich Versicherten ein zentraler Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) zuständig ist, müssen Beamte in der Regel ihre zuständige Beihilfestelle und ihre private Krankenversicherung informieren und ihre Unterlagen bei beiden Stellen einreichen.
Hier finden Sie den üblichen Ablauf je nach Reha-Maßnahme
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu